„Die Ampel steht fast überall noch auf rot“

Pressemitteilung veröffentlicht am 14. April 2023

Pressemitteilung zum Ampelsystem zur Umsetzung der Empfehlungen (Bistum Hildesheim)

Am 27. März teilte das Bistum Hildesheim auf seiner Homepage die Erarbeitung eines Ampelsystems mit, mithilfe dessen die bisherige Umsetzung der Empfehlungen aus den verschiedenen externen Gutachten für einen angemessenen Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt verdeutlicht werden soll.

Der entsprechende Bericht mit dem Ampelsystem werde nach Fertigstellung veröffentlicht, so heißt es weiter. Zudem sei „dabei auch der regelmäßige Dialog mit der Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat auf Ebene der norddeutschen Metropolie“ sehr wichtig.

Völlig unabhängig und in Unkenntnis dieses Bistumsvorhaben wurden für die Sitzung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK Nord) Mitte März seitens eines der Mitglieder aus dem Betroffenenrat Nord die gleichen Experten-Empfehlungen zusammengetragen und im Ampelsystem bewertet.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit kamen hierbei insgesamt 31 Empfehlungen zusammen (13 in Bezug auf weitere Studienvorhaben, 18 „sonstige Empfehlungen):

Nicole Sacha, die die Studienempfehlungen zusammengetragen und mit den bisher bekannten Schritten des Bistums Hildesheim verglichen hat:
Keine einzige der sonstigen Empfehlungen sehe ich „auf Grün“, nur fünf „auf Gelb“ und bei 13 der 18 Punkte, also bei über 70 %, steht die Umsetzungsampel auf Rot. Beim Vergleich der Empfehlungen zu wei­teren Studienvorhaben mit den bisherigen Planungen, die dem Betroffenenrat in einer Videokonferenz vom zuständigen Referenten vorgestellt wurden, sehe ich zweimal Grün, dreimal Gelb und achtmal Rot. Mit Spannung erwarte ich deshalb die Eigeneinschätzung des Bistums.

Auf Rot steht die Ampel beispielsweise bei „Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Betroffene“, bei „Evaluation des Verfahrens zur Anerkennung des Leids (Erfahrungen mit den Ansprechpersonen)“ und bei „Aktive (unabhängige) Gesprächsangebote für Täter (auch vorbeu­gend!)“.
Auch wenn die Aufgaben vielfältig und herausfordernd sind – sechs Jahre nach dem IPP-Gutachten und 1,5 Jahre nach Wissen Teilen spricht dieses Rot nicht für entschlossenes Handeln im Bistum!

Den regelmäßigen Dialog zwischen Bistum und den Gremien „UAK Nord“ sowie „Betroffenenrat Nord“ schätzen auch wir als sehr wichtig ein. Leider fand bisher kein einziges Gespräch dahingehend statt. Über das neue Studienvorhaben wurde der Betroffenenrat Nord in einer seiner Videokonfe­renzen im Februar per einstündigem Gastbeitrag eines Referenten informiert. Die ausführliche inhaltliche Stellungnahme zu den Planungen (vom 24. Februar) wurde sechs Wochen nach Zusen­dung bistumsseits dokumentiert, aber in keiner Weise kommentiert. Da Gleiches für weitere Stellungnahmen des Betroffenenrat Nord gilt (zu den unabhängigen Ansprechpersonen, zur Würdi­gung von Domkapitular Holst auf der Bistumshomepage), sehen wir uns als Betroffenenrat seitens des Bistums Hildesheim mehr denn je in einer Feigenblattfunktion.

Dass es auch anders geht, zeigt der Umgang im Bistum Osnabrück.
Dort wurden wichtige Schritte wie die Einrichtung einer Ombudsstelle getan; dort wird der Betroffe­nenrat Nord seit längerem aktiv und wertschätzend über geplante Schritte informiert und zu Bera­tungen herangezogen. Das Bistum Osnabrück hat (um im Bild zu bleiben) in einigen wichtigen Punkte den Turbo gezündet; das Bistum Hildesheim, das auf einem guten Weg war, hat den Fuß vom Gas genommen;
das Erz­bistum Hamburg ist noch gar nicht losgefahren!

Kontakt zum Betroffenenrat Nord

Ilona Düing, Raphael Ohlms, Norbert Thewes

sprecherteam@betroffenenrat-nord.de

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