Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie das Erzbistum Hamburg laden zur Mitarbeit im Betroffenenrat Nord ein. Mitmachen können Personen, die von sexueller Gewalt durch Mitarbeitende der Katholischen Kirche in der Metropolie Hamburg betroffen sind sowie Angehörige und Betreuungspersonen von Betroffenen.
Auf dieser Seite finden Sie folgende Themen:
Es ist wichtig, dass Menschen, die von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche betroffen sind, mitarbeiten, wenn es darum geht, wie man mit diesem Thema umgeht.
Der Betroffenenrat Nord hilft dabei, die Meinungen und Erfahrungen dieser Menschen in die Arbeit einzubringen. Die Mitglieder des Rates sollen die bereits laufenden Projekte zur Vorbeugung und Aufarbeitung kritisch anschauen und unterstützen. Sie arbeiten als Fachleute in Kommissionen, die sich mit dem Thema sexueller Missbrauch befassen.
Die erste Amtszeit des aktuellen Betroffenenrats Nord endet im Sommer 2025. Die (Erz-)Bischöfe Heße, Dominicus und Wilmer bitten betroffene Menschen, ihre Angehörigen, Betreuerinnen und Betreuer, sich für die nächste Amtszeit ab Sommer 2025 zu bewerben.
Der Betroffenenrat Nord besteht aus neun Personen. In der Amtszeit von drei Jahren sollen sowohl erfahrene Mitglieder als auch neue Mitglieder im Rat vertreten sein.
Schutzprozess Bistum Osnabrück
z. Hd. Simon Kampe, Ombudsmann
Große Domsfreiheit 14
49074 Osnabrück
Das Formular auf unserer Website ausfüllen und direkt abschicken.
E-Mail: info@betroffenenrat-nord.de
Ombudsmann für Betroffene Bistum Osnabrück
Telefon: 0541 318-389
E-Mail: s.kampe@bistum-os.de
Erzbistum Hamburg
Telefon: 040 248 77 462
Bistum Hildesheim
Telefon: 05121 307-170
E-Mail: martin.richter@bistum-hildesheim.de
Ja, die Mitglieder des Betroffenenrats Nord erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Hotelübernachtungen, Verpflegung und die Fahrkosten bei Ratstreffen werden übernommen. Ähnliches
gilt bei Treffen von Mitgliedern in Arbeitsgruppen.
Der Rat tritt mindestens zweimal, maximal sechsmal im Jahr zusammen. Die Erfahrung zeigt, dass eine darüberhinausgehende regelmäßige Zusammenkunft per Online-Konferenz und in mehreren Arbeitsgruppen sinnvoll und notwendig ist.
Der zeitliche Umfang des Engagements neben den Ratssitzungen umfasst ca. 20 Stunden im Monat.
Es ist nicht notwendig, dass Sie sich öffentlich zeigen. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Pseudonym zu verwenden. Allerdings kann vollständige Anonymität leider nicht garantiert werden, da für administrative Abläufe, wie etwa die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen, Ihr richtiger Name erforderlich ist.
Nein, müssen Sie nicht! Ihre Arbeit im Betroffenenrat Nord wird allerdings Ihre eigene Biographie berühren, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre eigene Geschichte bearbeitet haben.
Auf Wunsch der Mitglieder des Betroffenenrats Nord besteht die Möglichkeit, eine Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden durch die Metropolie Hamburg übernommen.
Während der Mitwirkung im Betroffenenrat Nord finden individuelle Aufarbeitungsprozesse weiterhin statt. Sie werden von der Metropolie Hamburg respektiert und begleitet.
Im Auswahlprozess gibt es eine Gruppe von vier Personen. Diese Gruppe besteht aus drei Fachleuten, die nicht zur Kirche gehören, und einer Person, die den Betroffenenrat Nord vertritt. Sie entscheiden, wer in Zukunft mitarbeiten darf. Dazu schauen sie sich bestimmte Punkte an und erstellen eine Liste mit neun Kandidatinnen und Kandidaten. Diese Liste wird dann den (Erz-)Bischöfen der Metropolie zur Berufung vorgelegt.
Alle Personen, die bei der Auswahl mitarbeiten, achten darauf, dass die Persönlichkeitsrechte von allen respektiert und geschützt werden. Für alle Arbeiten, bei denen persönliche Daten betroffen sein könnten, gelten das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die dazugehörigen Regeln (Datenschutzerklärung). Persönliche Daten können mit Ihrem Einverständnis für eine eventuelle Nachbesetzung im Betroffenenrat Nord für drei Jahre gespeichert werden. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen.
Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie das Erzbistum Hamburg gehören zur Metropolie Hamburg.