Mitarbeit im Betroffenenrat Nord 2025 bis 2028

Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie das Erzbistum Hamburg laden zur Mitarbeit im Betroffenenrat Nord ein. Mitmachen können Personen, die von sexueller Gewalt durch Mitarbeitende der Katholischen Kirche in der Metropolie Hamburg betroffen sind sowie Angehörige und Betreuungspersonen von Betroffenen.

Engagieren Sie sich ehrenamtlich für andere Betroffene und geben Sie ihnen eine Stimme!

Es ist wichtig, dass Menschen, die von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche betroffen sind, mitarbeiten, wenn es darum geht, wie man mit diesem Thema umgeht.

Der Betroffenenrat Nord hilft dabei, die Meinungen und Erfahrungen dieser Menschen in die Arbeit einzubringen. Die Mitglieder des Rates sollen die bereits laufenden Projekte zur Vorbeugung und Aufarbeitung kritisch anschauen und unterstützen. Sie arbeiten als Fachleute in Kommissionen, die sich mit dem Thema sexueller Missbrauch befassen.

Die erste Amtszeit des aktuellen Betroffenenrats Nord endet im Sommer 2025. Die (Erz-)Bischöfe Heße, Dominicus und Wilmer bitten betroffene Menschen, ihre Angehörigen, Betreuerinnen und Betreuer, sich für die nächste Amtszeit ab Sommer 2025 zu bewerben.

Der Betroffenenrat Nord besteht aus neun Personen. In der Amtszeit von drei Jahren sollen sowohl erfahrene Mitglieder als auch neue Mitglieder im Rat vertreten sein.

Wer kann im Betroffenenrat Nord mitwirken?

  • Betroffene von sexueller Gewalt in der Katholischen Kirche in den Bistümern Hildesheim, Osnabrück oder im Erzbistum Hamburg
  • Angehörige von betroffenen Personen in den Bistümern Hildesheim, Osnabrück oder im Erzbistum Hamburg
  • Betreuende von betroffenen Personen in den Bistümern Hildesheim, Osnabrück oder im Erzbistum Hamburg

Was bringen Sie als Interessentin / Interessent mit?

  • Stabilität in der eigenen Verarbeitung des Erlebten
  • Fähigkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen
  • Freude an Teamarbeit
  • Klare Vorstellung der eigenen Fähigkeiten und Grenzen
  • Motivation zur Mitarbeit über drei Jahre mit ca. 20 Stunden pro Monat, ggf. zusätzliche Mitarbeit in Gruppen
  • Fähigkeit zur Nutzung digitaler Medien und zur Erstellung von Protokollen mit Word

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

  1. Interessensbekundung: Sie können sich schriftlich bewerben, entweder per E-Mail, auf Papier oder online. Wenn Sie ein Formular auf Papier benötigen, können Sie sich an Simon Kampe wenden: s.kampe@bistum-os.de, Telefon: 0541 318-389. Bewerbungsfrist: 30. April 2025
  2. Gespräch: Nach der Bewerbung findet ein persönliches Gespräch mit dem Auswahlgremium statt, voraussichtlich von Anfang Mai bis Ende Juni 2025.
  3. Berufung: Anfang Juli werden die neuen Mitglieder des Betroffenenrats aus der Liste des Auswahlgremiums ernannt.

Bis 30. April 2025 Interesse bekunden!

Per E-Mail

Simon Kampe

E-Mail: s.kampe@bistum-os.de

Per Post

Schutzprozess Bistum Osnabrück

z. Hd. Simon Kampe, Ombudsmann

Große Domsfreiheit 14

49074 Osnabrück

Per Online-Formular

Das Formular auf unserer Website ausfüllen und direkt abschicken.

Haben Sie Fragen zur Mitarbeit im Betroffenenrat Nord?

Betroffenenrat Nord

Simon Kampe

Ombudsmann für Betroffene Bistum Osnabrück

Telefon: 0541 318-389

E-Mail: s.kampe@bistum-os.de

Monika Stein

Erzbistum Hamburg

Telefon: 040 248 77 462

E-Mail: praeventionsbeauftragte@erzbistum-hamburg.de

Martin Richter

Bistum Hildesheim

Telefon: 05121 307-170

E-Mail: martin.richter@bistum-hildesheim.de

Häufige Fragen

Gibt es eine Aufwandsentschädigung?

Ja, die Mitglieder des Betroffenenrats Nord erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Hotelübernachtungen, Verpflegung und die Fahrkosten bei Ratstreffen werden übernommen. Ähnliches

gilt bei Treffen von Mitgliedern in Arbeitsgruppen.

Wie viel Zeit nimmt die Mitarbeit in Anspruch?

Der Rat tritt mindestens zweimal, maximal sechsmal im Jahr zusammen. Die Erfahrung zeigt, dass eine darüberhinausgehende regelmäßige Zusammenkunft per Online-Konferenz und in mehreren Arbeitsgruppen sinnvoll und notwendig ist.

Der zeitliche Umfang des Engagements neben den Ratssitzungen umfasst ca. 20 Stunden im Monat.

Ich möchte mitmachen, aber mich nicht öffentlich zu erkennen geben. Ist das möglich?

Es ist nicht notwendig, dass Sie sich öffentlich zeigen. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Pseudonym zu verwenden. Allerdings kann vollständige Anonymität leider nicht garantiert werden, da für administrative Abläufe, wie etwa die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen, Ihr richtiger Name erforderlich ist.

Muss ich von meiner Gewalterfahrung berichten?

Nein, müssen Sie nicht! Ihre Arbeit im Betroffenenrat Nord wird allerdings Ihre eigene Biographie berühren, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre eigene Geschichte bearbeitet haben.

Gibt es Unterstützung oder Begleitung für die Zusammenarbeit im Betroffenenrat?

Auf Wunsch der Mitglieder des Betroffenenrats Nord besteht die Möglichkeit, eine Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden durch die Metropolie Hamburg übernommen.

Während der Mitwirkung im Betroffenenrat Nord finden individuelle Aufarbeitungsprozesse weiterhin statt. Sie werden von der Metropolie Hamburg respektiert und begleitet.

Wer sitzt im Auswahl-Gremium und entscheidet, ob ich mitwirken kann?

Im Auswahlprozess gibt es eine Gruppe von vier Personen. Diese Gruppe besteht aus drei Fachleuten, die nicht zur Kirche gehören, und einer Person, die den Betroffenenrat Nord vertritt. Sie entscheiden, wer in Zukunft mitarbeiten darf. Dazu schauen sie sich bestimmte Punkte an und erstellen eine Liste mit neun Kandidatinnen und Kandidaten. Diese Liste wird dann den (Erz-)Bischöfen der Metropolie zur Berufung vorgelegt.

Wie wird mit meinen persönlichen Daten umgegangen?

Alle Personen, die bei der Auswahl mitarbeiten, achten darauf, dass die Persönlichkeitsrechte von allen respektiert und geschützt werden. Für alle Arbeiten, bei denen persönliche Daten betroffen sein könnten, gelten das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die dazugehörigen Regeln (Datenschutzerklärung). Persönliche Daten können mit Ihrem Einverständnis für eine eventuelle Nachbesetzung im Betroffenenrat Nord für drei Jahre gespeichert werden. Dieses Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen.

drei Logos der Bistümer

Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sowie das Erzbistum Hamburg gehören zur Metropolie Hamburg.

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