Der Betroffenenrat Nord

Von Betroffenen für Betroffene: Der Betroffenenrat Nord als Expert:innengremium für Aufarbeitung, Intervention und Prävention

Team Betroffenenrat Nord

Betroffene aus den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück arbeiten im Betroffenrat Nord zusammen

Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt: Der Betroffenenrat Nord

Der Betroffenenrat Nord setzt sich aus primär und sekundär Betroffenen sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Kirche und Betreuer:innen von Betroffenen zusammen, die sich gemeinsam als Expert:innengremium (u.a. für Aufarbeitung, Intervention, Prävention) von und für Betroffene verstehen.

Der Rat sucht den Kontakt zu anderen Betroffenen und ermöglicht ab Juni 2023 den Austausch in Betroffenenforen.

Mitsprache und Mitwirkung

Alle Mitglieder des Rates sind unabhängig vom Grad der je eigenen Betroffenheit und unabhängig von Nähe und Distanz zur Institution Kirche gleichberechtigt in Mitwirkung und Mitsprache. Der Rat versteht sich vorrangig als Vertretung für die Anliegen, Anerkennung und Würdigung von Betroffenen und ihres Leids in der Entwicklung und Aufarbeitung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Hamburg und den Bistümern Hildesheim und Osnabrück.

Die unabhängige Aufarbeitungskommission

Drei Mitglieder des Betroffenenrats sind gleichzeitig in die unabhängige Aufarbeitungskommission entsandt. Diese Mitglieder erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse aufarbeitungskommission@betroffenenrat-nord.de.

Pressemitteilung

Die aktuelle Pressemitteilung der UAK Nord finden Sie hier.

Zwischenbericht

Den aktuellen Zwischenbericht der UAK Nord finden Sie hier.

Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Gemeinsame Gremien für das Erzbistum Hamburg und die Bistümer Hildesheim und Osnabrück

Ist der Betroffenenrat Nord unabhängig?

Wir sind zwar durch die (Erz-)Bischöfe letztendlich formal berufen worden, stehen aber in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis und sind niemandem Rechenschaft schuldig. Als direkt Betroffene, Angehörige bzw. Betreuer:innen haben wir uns auf einen Aufruf der Bistümer hin beworben und wurden durch ein unabhängiges Gremium ausgewählt. Die Themen unserer Arbeit erwachsen aus Anfragen von außen oder Schwerpunkten, die wir selbst setzen. So geben wir Stellungnahmen aus Betroffenensicht ab, stellen Anfragen an andere Stellen (Datenschutzbehörde, Kirchenrechtler etc.)

und setzen uns kritisch mit den bistumsinternen Verfahren zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung auseinander. Für unsere gemeinsamen Ratssitzungen erhalten wir die gleiche Aufwandsentschädigung wie die UAK Nord. Alle weiteren Aktivitäten (Verfassen von Stellungnahmen, Arbeitsgruppensitzungen, Treffen mit Bistumsgruppen, Betreuung dieser HP, sämtliche Beratung von Betroffenen etc.) geschieht rein ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung o.ä. in unserer Freizeit. Über ein eigenes Budget verfügen wir nicht.

Wie setzt sich der Betroffenenrat Nord zusammen?

Derzeit sind wir neun Personen (drei Frauen, sechs Männer), die entweder selbst direkt betroffen oder Angehörige/Betreuer direkt betroffener Personen sind. Zwei Mitglieder sind dem Erzbistum Hamburg zuzuordnen, sechs dem Bistum Hildesheim und eins dem Bistum Osnabrück.

Aufgrund der Größe der Metropolie und der Anzahl der Betroffenen streben wir eine Erhöhung der Anzahl an – dies wurde den Bistümern Anfang 2023 mitgeteilt. Eine Reaktion der (Erz-)Bistümer zu diesem Anliegen steht aus.

Wie können Sie den Betroffenenrat erreichen?

Sie erreichen uns als Ratsmitglieder per E-Mail unter info@betroffenenrat-nord.de.

Die Ratsmitglieder, die von uns in die Aufarbeitungskommission entsendet wurden, erreichen Sie unter aufarbeitungskommission@betroffenenrat-nord.de.

Auf Facebook sind wir in einer Gruppe unter „Betroffenenrat-Nord“ zu finden.

Möchten Sie Ihr Schweigen brechen?

Wenn Sie als direkt Betroffene:r oder Angehörige:r Anliegen haben, die wir in unsere Arbeit im Betroffenenrat oder

der Aufarbeitungskommission einbringen können, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Downloads und Links

Flyer Betroffenenrat Nord (Stand Februar 2024)

Gemeinsame Erklärung UBSKM und Deutsche Bischofskonferenz

Statut des Betroffenenrats Nord

Geschäftsordnung des Betroffenenrats Nord

Jahresbericht Betroffenenrat Nord 2022/23

Übersicht aller Studien und Gutachten zum sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche seit 2013

Staatliche Gremien

Beauftragte Missbrauch Logo

Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

www.beauftragte-missbrauch.de

Aufarbeitungskommission Logo

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

www.aufarbeitungskommission.de

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