Betroffenen Forum Nord gestartet – Appell an die Nord-Bistümer

Pressemitteilung veröffentlicht am 22. Juni 2023

Am Mittwoch, den 21.06.2023, fand das erste digitale Treffen des „BetroffenenForum Nord“ statt, in dem sich Betroffene sexualisierter Gewalt in den Nordbistümern vernetzen und austauschen.

Der Betroffenenrat Nord ist Initiator und Begleiter dieses Forums.

„Leider haben die Nordbistümer unsere Einladungen an alle bisher bekannten Betroffenen wegen Datenschutzbedenken nicht versendet“, so Norbert Thewes, Sprecher des Betroffenenrats Nord. „Wir hoffen aber sehr, dass bis zum nächsten Treffen im August diese Bedenken durch die
Datenschutzbehörde ausgeräumt werden können. Viele Studien betonen die Wichtigkeit der Vernetzung von Betroffenen. Wie soll dies ohne eine vorsichtige Kontaktaufnahme unsererseits denn geschehen?“

Nicole Sacha, Mitglied im Betroffenenrat Nord und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, ergänzt: „Damit die Perspektive möglichst vieler Betroffener durch uns eingebracht werden kann, möchten wir gerne in Kontakt kommen. Wir möchten aber auch gerne ein Forum für die Vernetzung untereinander bieten und uns selbst persönlich vorstellen, berichten und Fragen und Anliegen hören. Aber wir haben auch völliges Verständnis dafür, dass Betroffene einen Kontakt mit uns und anderen Betroffenen ablehnen. Alle Betroffenen können unsere Arbeit und unsere Angebote auch auf unserer neuen Homepage verfolgen.“

An der Videokonferenz am Mittwochabend nahmen immerhin 13 Betroffene teil, die aus allen drei Bistümern stammten und sehr offen und einander wertschätzend ihre Geschichten, Fragen und auch Ermutigungen teilten. Die mitunter recht intransparenten und verzögerten Reaktionen der Bistümer auf Anfragen und Anträge waren ebenso Thema wie das Widerspruchsverfahren zu den Anerkennungsleistungen und die Folgen des „Kölner Urteils“ zur Amtshaftung der Bistümer. Beim Augusttermin wird dies das zentrale Thema werden.

Der Betroffenenrat Nord appelliert an die drei Nordbistümer, dass sie proaktiv auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dies wäre ein angemessenes Signal der Verantwortungsübernahme an die Betroffenen – selbst, wenn viele Betroffene den Klageweg nicht beschreiten können und werden.

Eine Anhebung der „Zahlungen in Anerkennung des Leids“ ist auf jeden Fall nun dringend geboten, da sich die UKA (und damit die DBK) nach eigener Aussage an der Obergrenze „staatlicher Schmerzensgeldentscheidungen“ orientiert. Mit dem Kölner Urteil liegt nun erstmalig eine konkrete Entscheidung im kirchlichen Kontext vor und diese „Rechtsentscheidung“ liegt zwölfmal höher als die „Gnadenentscheidung“ der UKA. Das kann und darf nicht folgenlos bleiben, will die Kirche ihre Glaubwürdigkeit nicht vollends verlieren!

Kontakt zum Betroffenenrat Nord

Ilona Düing, Raphael Ohlms, Norbert Thewes

sprecherteam@betroffenenrat-nord.de

Nach oben scrollen
Skip to content