Konkret geht es im „Heininger Fall“ darum, dass eine Meldung zu Tatvorwürfen gegen einen inzwischen verstorbenen Priester von der damaligen Bistumsleitung in Hildesheim nicht aktenkundig gemacht wurde. Erst mehr als ein Jahr später führte eine erneute Meldung dazu, dass die nach der Interventionsordnung erforderlichen Schritte eingeleitet wurden.
Eine anschließende Untersuchung in nur einer der insgesamt fünf Pfarrstellen des Beschuldigten brachte Tatvorwürfe von insgesamt sechs Frauen zutage, die sich auf ihre Kindheit bezogen. Die übrigen Einsatzorte des Geistlichen wurden bislang nicht untersucht.
Neben diesem Fall wurde ein weiterer eines lebenden Tatverdächtigen nach Rom zur Prüfung gegeben, der dem Bischof 2020 in einem Brief mitgeteilt wurde und dem unseres Wissens nach nicht sachgerecht nachgegangen wurde: Eine Person, die nach kirchlichem Arbeitsrecht angestellt ist, meldete einen tätlichen Übergriff. Der Fall wurde in Folge durch eine unabhängige Ansprechperson aufgenommen und weitergegeben – die Meldung blieb trotz mehrfachem Nachfragen folgenlos.
„Ein Jahr des Nichtstuns ist für uns Betroffene fatal “, so Andreas Peters vom Betroffenenrat Nord. „Viele Betroffene sind inzwischen hochbetagt. Mit jeder Verzögerung steigt das Risiko, dass Erinnerungen verblassen, wichtige Zeugnisse verloren gehen und Betroffene versterben, bevor eine angemessene Aufarbeitung, Anerkennung ihres Leids und ein Stück Befriedung ihrer Lebenssituation erreicht werden können.“
Nicole Sacha, ebenfalls aktiv im Betroffenenrat Nord, ergänzt: „Hier geht es nicht nur um die Prüfung des konkreten Falls, sondern auch um die Frage, wie künftig mit entsprechenden Hinweisen umgegangen wird. Im Zuge der dritten Studie ist mit weiteren Meldungen zu rechnen. Es geht um Haltung, die sich im Handeln zeigt. Schöne Worte gab es genug – es muss auch so gehandelt werden!“
Der Betroffenenrat Nord hat sich bewusst an die Päpstliche Kinderschutzkommission gewandt und um eine Prüfung der Vorgänge gebeten. Ziel ist eine klare fachliche Orientierung dazu, wie die Interventionsordnung konsequent und im Sinne eines wirksamen Schutzes von Betroffenen anzuwenden ist.
Der „Heininger Fall“ hat das Vertrauen vieler Betroffenen in die kirchlichen Verfahren im Bistum Hildesheim erneut tief erschüttert.
