Veröffentlichung der sog. „Mecklenburg-Studie“

Pressemitteilung veröffentlicht am 25. Februar 2023

Der Betroffenenrat-Nord begrüßt ausdrücklich den weiten Raum, den die verlesenen Schilderungen der Betroffenen in der Vorstellung der sog. „Mecklenburg-Studie“ eingenommen haben, und dankt Frau Prof. Dudeck für ihre klare Positionierung, in der sie Betroffene, die an ihnen verübte Gewalt und deren Folgen sichtbar gemacht hat: „Die Zeit müssen wir uns nehmen!“ – welch´ ein richtiges und wichtiges Statement.

Dass Erzbischof Dr. Heße den Betroffenen, die an der Befragung für die Studie teilgenommen haben, dankt und sie damit in den Blick nimmt, ist anerkennenswert – dass aber der Betroffenenrat der Metropolie, den er durchaus auch als existent erwähnt, zur Vorstellung der Studie weder im Vorfeld bzgl. der Perspektive der Betroffenen befragt noch zur Präsentation selbst geladen wurde, irritiert.

Die Forderungen der Betroffenen bzgl. einer tatsächlichen Entschädigung und einer umfassenden Anerkennung ihres Leids sowie ein „Taten statt Worte“ wurden seitens der Forscherinnen formuliert – Betroffene kamen einmal mehr nicht selbst zu Wort! Es wird im Erzbistum Hamburg weiter über sie statt mit ihnen gesprochen.

Inhaltlich tragen wir die Erwartung des Forscherinnenteams um Prof. Dudeck mit, dass die Kirche nun die Namen der Täter klar benennt. Datenschutz ist ein wichtiges Gut, wenn er jedoch dazu führt, dass selbst Forschende nur geschwärzte Akten bekommen und keinerlei Namen nennen können oder dürfen, so wird Datenschutz zu Täterschutz.
Dass es auch anders geht, beweisen Studien anderer Bistümer, in denen Verantwortliche namentlich benannt werden.

Die Gewalttaten des Priesters H.-J. Timmerbeil in Neubrandenburg und die Rolle von Weihbischof N. Werbs müssen klar benannt und mit Namen hinterlegt werden – wie auch bei allen anderen Seelenmorden, die geschildert werden.

In der Schrift „Rechte und Pflichten: Aufarbeitungsprozesse in Institutionen“ heißt es hierzu:

„Die Identifizierung und Benennung von verantwortlichen Personen innerhalb und außerhalb der Institu­tion ist Voraussetzung für eine umfassende Verantwortungsübernahme durch die Institution. Es wird da­mit klargestellt, dass die volle Verantwortung für die Gewalttaten bei den erwachsenen Personen liegt und dass es keinerlei „Mitschuld“ der betroffenen Kinder und Jugendlichen gab und gibt.“[1]

Wir rufen Erzbischof Dr. Heße eindringlich dazu auf, diese umfassende Verantwortungsübernahme nun zu beginnen und mit der Benennung der verantwortlichen Personen die Voraussetzungen zu schaffen.


[1] Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Hrsg.): „Rechte und Pflichten: Aufarbeitungsprozesse in Institutionen“, 2019, S. 14.

Kontakt zum Betroffenenrat Nord

Ilona Düing, Raphael Ohlms, Norbert Thewes

sprecherteam@betroffenenrat-nord.de

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