Betroffenenrat Nord fordert umfassende Transparenz im Heininger Fall – Verantwortung von Bischof Wilmer muss unabhängig aufgeklärt werden

Pressemitteilung veröffentlicht am 26. Juni 2026

Der Betroffenenrat Nord, die unabhängige Vertretung für Betroffene von sexuellem Missbrauch in den (Erz-)Bistümern Hildesheim, Hamburg und Osnabrück, verfolgt die Berichterstattung zu den Vorwürfen im sogenannten Heininger Fall: Nach Recherchen des NDR soll Bischof Wilmer gemeinsam mit dem damaligen Generalvikar Wilk über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr keine eigenen Recherchen oder Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet haben, z.B. durch Einsichtnahme in die Personalakte des Tatverdächtigen und in das entsprechende Gemeindearchiv.

Der Kirchenrechtler Prof. Schüller bewertet dieses Vorgehen als mögliches dienstrechtliches Vergehen, d.h. ggf. als Pflichtverletzung. Das Bistum weist die Vorwürfe mit Verweis auf die (damalige) Anonymität der Zeugin und Paragrafen der Interventionsordnung zurück.

Für Betroffene ist diese Auseinandersetzung um Fristen, Zuständigkeiten und der implizite Vorwurf an die „erste Betroffene“ kaum nachvollziehbar.
Entscheidend ist nicht, ob das Mindestmaß kirchenrechtlicher Vorgaben eingehalten wurde, sondern ob alles unternommen wurde, um mögliche weitere Betroffene zu erkennen, Aussagen zu sichern und die Wahrheit so früh wie möglich aufzuklären.

Sollten sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen, so wäre dies ein weiteres Beispiel dafür, dass institutionelles Zögern und fehlendes proaktives Handeln den Interessen Betroffener entgegenstehen. Gerade wenn der Name eines Beschuldigten bekannt ist, erwarten Betroffene, dass unverzüglich Akten geprüft, mögliche Hinweise gesichert und alle Gemeinden, in denen der Tatverdächtige eingesetzt war, in den Blick genommen werden – und nicht nur die, aus der die Meldung stammt, wie im Heininger Fall.

Bewahrheiten sich die genannten Vorwürfe, so wäre dies ein schwerwiegender Rückschlag für das Vertrauen von Betroffenen sexualisierter Gewalt in die Aufarbeitung innerhalb der katholischen Kirche und insbesondere innerhalb des Bistums Hildesheim, dessen Bischof Herr Dr. Wilmer bis vor Kurzem war. Für Betroffene ist entscheidend, dass Verantwortung nicht erst dort beginnt, wo strafrechtliche Schuld festgestellt wird. Kirchliche Leitungsverantwortung umfasst auch den transparenten, zeitnahen und konsequenten Umgang mit Meldungen zu sexualisierter Gewalt sowie die Breitschaft, das eigene Handeln kritisch überprüfen zu lassen.

Der Betroffenenrat Nord erwartet daher:

  • eine unabhängige und transparente Prüfung des Handelns der damaligen Bistumsleitung;
  • die vollständige Offenlegung der Entscheidungsabläufe zwischen November 2020 und Frühjahr 2022;
  • die Veröffentlichung der Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung ohne institutionelle Einflussnahme;
  • die Bereitschaft aller Verantwortungsträger, persönliche Verantwortung zu übernehmen, sollten Pflichtverletzungen festgestellt werden.

Besonders erschütternd ist die Einschätzung des im NDR zitierten Kirchenrechtlers, dass durch das verspätete Handeln möglicherweise Chancen vertan wurden, weitere Betroffene zu identifizieren, da es sich um nun betagte Personen handelt.

Nicole Sacha, die als Vertreterin des Betroffenenrats Nord die Heininger Informationsveranstaltung begleitet hat, sagt dazu: „Zeit ist in Aufklärung und Aufarbeitung ein entscheidender Faktor. Jede Verzögerung kann dazu führen, dass Erinnerungen verblassen oder Betroffene versterben, ohne jemals gehört worden zu sein. Dieses Zögern ist völlig unverständlich und enttäuschend.“

Der Betroffenenrat Nord erwartet von den Verantwortlichen, dass sie sich dieser Kritik stellen und nicht allein auf formale Auslegungen kirchlicher Regelwerke verweisen. Glaubwürdigkeit entsteht durch Transparenz, selbstkritische Aufarbeitung und konsequente Übernahme von Verantwortung.

Unsere Solidarität gilt den Betroffenen im Heininger Fall. Sie haben Anspruch auf eine Aufarbeitung, die sich an ihrem Leid und ihren Bedürfnissen orientiert – nicht an den Interessen einer Institution!

Hier geht es zum genannten Beitrag des NDR:

https://www.ndr.de/kultur/gesellschaft/bistum-hildesheim-in-der-kritik-pflichtverletzungen,bistumhildesheim-100.html

[Der Betroffenenrat Nord setzt sich aus primär und sekundär Betroffenen sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Kirche zusammen, die sich gemeinsam als Expert:innengremium von und für Betroffene verstehen, u.a. für Aufarbeitung, Intervention und Prävention. Er wurde 2022 gebildet.]

Kontakt zum Betroffenenrat Nord

Max Ciolek, Sofia Manti, Nicole Sacha

presse@betroffenenrat-nord.de

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